Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GKT
Genossenschaft selbständiger Kurier- und Transportunternehmer eG
§ 1 Firma
§ 2 Vertragspartner
§ 3 Auftrag, Beförderung, Beförderungsvertrag
§ 4 Haftung
§ 5 Verpackung, Schäden, Reklamationen
§ 6 Transportmittel, Transportart
§ 7 Lieferfristen, Laufzeiten
§ 8 Übergabe, Annahme, Annahmeverweigerung
§ 9 Entgelt, Zahlungsbedingungen
§ 10 Abweichungen, Änderungen
§ 11 Salvatorische Klausel
§ 12 Gerichtsstand
§ 1 Firma
Die Firma GKT eG vermittelt u.a. Kleintransporte und Kurierfahrten nach Maßgabe des Transportrechtsreformgesetzes (TRG) vom 01.07.1998. Von diesen AGB und dem TRG abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie die Firma GKT eG ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
§ 2 Vertragspartner
Der Beförderungsvertrag wird zwischen dem Auftraggeber und GKT eG abgeschlossen. Sollte der Auftraggeber nicht identisch mit Versender oder Empfänger sein, ist im Zweifelsfall der Versender Vertragspartner. Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung des zu befördernden Gutes beim Empfänger oder einem berechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an eine andere Person ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen wird.
§ 3 Auftrag, Beförderung, Beförderungsvertrag
Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt per Telefon, Fax oder E-Mail. Stornierungen siehe § 9.
Sofern die Auftragserteilung schriftlich erfolgt, hat das Auftragsformular alle Angaben zu enthalten, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber und/oder Absender haftet für Schäden aus unrichtigen und unvollständigen Angaben. Zu vermerken sind auch die für die Zoll-, Steuer-, Polizei- und sonstigen verwaltungsbehördlichen Vorschriften erforderlichen Begleitpapiere. Die Haftung des Auftraggebers ändert sich nicht, wenn die Firma GKT eG auf seinen Auftrag hin die notwendigen Begleitpapiere ausstellt.
Die Beförderung erfolgt durch selbständige Unternehmer, die mit der Firma GKT eG vertraglich verbunden sind. Befördert werden alle Sendungen, die sich für die Beförderung mit Pkw, Transporter und Transporter mit Anhänger im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderung von Personen und Gefahrengut, außer GG nach ADR, Anlage A, Klasse 9, Abschn. A, 1 + 2, ist ausgeschlossen.
Ein Beförderungsvertrag ist zustande gekommen, sobald das zu befördernde Gut vom Auftraggeber an den Kurier übergeben wird, auch ohne besondere, zusätzliche schriftliche Vereinbarung. Die Firma GKT eG ist jederzeit berechtigt nachzuprüfen, ob die Sendung mit den Eintragungen des Auftraggebers im Auftrag übereinstimmt. Dies gilt insbesondere im internationalen Verkehr, wenn die mitgegebenen Zollpapiere unrichtig und unvollständig ausgefüllt sind.
Eine Pflicht zur Übernahme von Transportaufträgen besteht allerdings nicht. Wenn der Beförderungsvertrag jedoch abgeschlossen ist, unterliegt die Durchführung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, ebenso die Auswahl der von der Firma GKT eG beauftragten Unternehmen/Subunternehmer.
§ 4 Haftung
Die Firma GKT eG stellt bei der Weitergabe von Aufträgen sicher, dass die Durchführung des Transportes gemäß den Grundlagen des TRG und dieser AGB erfolgt und das für die Haftung nach Maßgabe des TRG und dieser AGB eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht.
Die Firma GKT eG haftet im Rahmen der Bestimmungen des TRG für die ordnungsgemäße Durchführung des Transportes, soweit in diesen AGB nicht anderes bestimmt ist. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan u.ä. bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen. Technische Geräte, Modelle, und vergleichbare Güter müssen eine sachgemäße Innen- und Außenverpackung haben. Bei Filmen, Disketten, und anderen Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Eine Ausweitung der Haftung kann erfolgen, wenn auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers eine gesonderte Transportversicherung vor Transportbeginn abgeschlossen wird.
Für die Folgen von Überladung, die aufgrund falscher Gewichtsangaben durch den Auftraggeber entstehen, haftet der Auftraggeber.
Die Höchsthaftung beträgt, abweichend von den gesetzlichen Regelungen, gewichtsunabhängig 15.000,– Euro je Sendung u. Fahrzeug für Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder Teilbeschädigung der Sendung.
Für Schäden und Lieferfristüberschreitungen (siehe auch
§ 7) aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht im Verantwortungsbereich des Transportunternehmens liegenden Ursachen (z.B. Streik, Aussperrungen, Krieg, Unwetter, usw.) besteht keine Haftung.
Die Haftung für das Überschreiten der Lieferfristen ist auf den 3-fachen Betrag der Fracht begrenzt.
Die Haftung für sonstige Vermögensschäden ist beschränkt auf das 3-fache des Betrags, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
§ 5 Verpackung, Schäden, Reklamationen
Es obliegt dem Auftraggeber, die zu transportierenden Sendungen in einer für den Transport geeigneten Verpackung zu übergeben. Unverpackte Sendungen oder ungeeignet und nicht sachgerecht verpackte Sendungen werden auf Wunsch auch transportiert, jedoch wird für diese Sendungen schriftlich jede Haftung ausgeschlossen.
Die Sendungen sind vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendungen zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich gegenüber der Firma GKT eG schriftlich anzuzeigen; nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Annahme des Gutes, schriftlich gegenüber der Firma GKT eG anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme durch den Empfänger gelten nicht als Anzeige von Schäden oder Fehlmengen.
§ 6 Transportmittel, Transportart
Die Art des Transportmittels bestimmt die Firma GKT eG , es sei denn, individuelle vertragliche Regelungen/ Absprachen bestimmen etwas anderes. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet. Die Einhaltung bestimmter Liefertermine (siehe auch § 7) wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Insbesondere müssen diese auch schriftlich angezeigt werden. Höhere Gewalt jeder Art (Wetterverhältnisse, Verkehrsbehinderungen) u.ä. entbinden die Firma GKT eG von jeder Laufzeitzusage.
§ 7 Lieferfristen, Laufzeiten
Lieferfristen sind nicht vereinbart. Es werden verkehrsübliche Zeiten zugrunde gelegt.
Bei Einschaltung anderer Verkehrsträger gelten deren Lieferfristen mit vereinbart. Der Lauf der Lieferzeit ruht in jedem Fall für die Dauer
a) des Aufenthalts, der durch Zoll oder sonstige verwaltungsbehördlichen Maßnahmen verursacht wird,
b) einer durch nachträgliche Verfügung des Auftraggebers hervorgerufenen Verzögerung der Beförderung,
c) der durch Abladen eines Übergewichtes erforderlichen Zeit,
d) einer ohne Verschulden des Unternehmens eingetretenen Betriebsstörung,
e) einer behördlich angeordneten Straßensperre oder nachweislichen Verkehrsstaus,
f) eines Streiks oder höherer Gewalt bei eingeschalteten Verkehrsträgern.
§ 8 Übergabe, Annahme, Annahmeverweigerung
Am Bestimmungsort werden Auftrag u. Sendung dem Empfänger gegen Empfangsbestätigung übergeben.
Ist nach Eintreffen der Sendung am Bestimmungsort der Empfänger nicht zu ermitteln oder verweigert er die Annahme, hat die Firma GKT eG den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen und genaue Anweisungen einzuholen.
Ist die Benachrichtigung des Auftraggebers nicht möglich, so kann die Sendung bei einem Spediteur oder in einem öffentlichen Lagerhaus auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers hinterlegt werden.
Dieses gilt nicht für vertrauliche Dokumente, Wertpapiere o.ä.
Gibt der Auftraggeber innerhalb von 12 Stunden keine Weisung, so werden die Papiere auf gleichem Wege wieder zurückgesandt bzw. befördert.
In jedem Fall gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
§ 9 Entgelt, Zahlungsbedingungen
Grundlage für die Berechnung des Entgeltes ist die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Preisliste der Firma GKT eG. Die Berechnung ist abhängig von Art und Umfang des Auftrages bzw. richtet sich nach individuellen Anfragen und Angeboten. Grundsätzlich werden die kürzesten Entfernungen (Straßenverbindungen) zwischen Abhol- und Lieferort anhand einer Routenplanersoftware ermittelt bzw. zur Berechnung herangezogen.
Dabei beinhaltet das vereinbarte Entgelt maximal eine Warte- und Ladezeit von 5 Minuten. Darüber hinausgehende Warte- und Ladezeiten werden gesondert berechnet.
Alle Preise unserer Preisliste sind Nettopreise, verstehen sich also zzgl. der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Straßen-, Tunnel-, Zoll- und Fährgebühren werden gesondert erhoben und sind nicht Bestandteil unserer Preisliste. Für Stornierungen von Vorbestellungen bis 24 Std. vor dem vereinbarten Termin werden als Bearbeitungs- und Aufwandspauschale 25 % und bei weniger als 24 Std. 40 %, mindestens jedoch 10,– EUR, höchstens 200,– EUR, des vereinbarten Preises berechnet. Ist die Fahrt bereits angetreten, richten sich die Kosten nach den bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich gefahrenen Kilometer auf Basis des „Last-km-Tarifes“. Eine Stornierung bedarf der Schriftform, außer Aufträgen, deren Erledigung innerhalb von 2 Stunden vorgesehen ist.
Kann ein Auftrag, ohne Verschulden der Firma GKT eG , nicht vollständig ausgeführt werden, wird der vereinbarte Preis trotzdem in voller Höhe fällig.
Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Hierbei behält sich die Firma GKT eG ein Pfandrecht an dem Transportgut vor. Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch die Firma GKT eG. Die Zahlung ist ohne Abzug fällig innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die Rechnung, so sind diese, ebenfalls innerhalb 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als anerkannt. Verrechnungen mit etwaigen Forderungen des Auftraggebers sind nicht möglich. Jeder Auftrag/Rechnung ist gesondert abzuwickeln.
Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung nicht, so kann die Firma GKT eG für jede weitere Mahnung eine Mahngebühr, sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % gegen Privatkunden und 8 % gegen Geschäftspersonen über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank (§ 288 Abs. 1 BGB) verlangen.
Bei Zahlung in fremder Währung werden die Bankspesen gesondert berechnet. Es gilt die aktuelle Devisennotierung am Tage der Rechnungserstellung. Es kann eine Hinterlegung für Zoll- und Steuerschulden verlangt werden.
§ 10 Abweichungen, Änderungen
Von den vorstehenden Ausführungen der AGB der Firma GKT eG unberührt bleiben individuell getroffene, schriftliche Vereinbarungen, Regelungen und Verträge.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte einer der Paragraphen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner möglichst nahe kommt.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Firma GKT eG.
Stand: Januar 2013